Streit über Umfahrung Schützen geht weiter

Der Streit über die geplante Umfahrung von Schützen am Gebirge dauert an. Die Esterhazy Privatstiftung reichte bei der Grund-Inanspruchnahme Klage ein, um aufschiebende Wirkung zu erreichen. Der Oberste Gerichtshof hat diese Klage nun abgelehnt.

Die Ablehnung der Klage der beiden Esterhazy Privatstiftungen - nämlich der F.E. Familien-Privatstiftung Eisenstadt und der Domänen Privatstiftung - bedeute dass die Grundstücke nun für den Bau zur Verfügung stehen, erklärte Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ) in einer Aussendung. Der Oberste Gerichtshof habe auch bestätigt, dass ein zwingendes öffentliches Interesse an der Straße bestehe. Es gehe hier unter anderem um die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Entlastung der Bevölkerung.

Gebaut werden kann noch nicht

Gebaut werden kann allerdings damit noch nicht: Denn auch bei der Abwicklung der Materienrechte, wie Naturschutz-, Wasser- und Forstrecht, gebe es Einsprüche, heißt es aus dem Büro Bieler. Erst wenn es auch hier Entscheidungen gibt, kann man an die nächsten Schritte denken. Die Umfahrung von Schützen ist derzeit als eine kleinräumige Umfahrung geplant. In der Bevölkerung ist sie umstritten: Während die einen über den Verkehr klagen, sehen andere die Landschaft gefährdet, durch die die neue Straße führen soll.