KRAGES: Datenschutzklage abgewiesen

Abseits des Hauptprozesses hat die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. (KRAGES) nun einen Teilerfolg gegen ihren entlassenen Geschäftsführer Rene Schnedl erzielt. Schnedls Klage wegen Missbrauchs des Datenschutzes wurde nun abgewiesen.

Der entlassene Ex-Geschäftsführer Rene Schnedl hatte die KRAGES geklagt, weil sie nach seiner Kündigung gelöschte Daten von seinem Firmenlaptop, wie etwa private E-Mails und Honorarnoten, wiederherstellen lassen habe - mehr dazu in Causa KRAGES: Datenschutzklage eingebracht. Schnedl klagte wegen Verletzung des Datenschutzes. Seine Klage wurde nun abgewiesen.

Rene Schnedl

ORF

Rene Schnedl wurde Anfang April 2017 entlassen

Rechtsstreit geht weiter

Im Rechtsstreit zwischen KRAGES und dem ehemaligen Geschäftsführer Schnedl war die KRAGES also an einer Nebenfront erfolgreich. Das Verfahren wegen der Entlassung Schnedls ist aber nach wie vor im Gange - mehr dazu in Nächste Runde im KRAGES-Prozess. Schnedl wurde Anfang April diesen Jahres entlassen. Ihm wurden grobe Verfehlungen vorgeworfen - mehr dazu in Schnedl-Entlassung: Erste Hintergrunddetails.

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