Causa KRAGES: Datenschutz-Klage eingebracht

Die Causa KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.) rund um die Entlassung des früheren Geschäftsführers Rene Schnedl ist um eine Facette reicher. Im Auftrag Schnedls wurde eine Datenschutz-Klage gegen die KRAGES eingebracht.

Die Klage wurde am Montag beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht, bestätigte Yalcin Duran, der Schnedl dabei vertritt, auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA). Es gehe darum, dass die KRAGES auf dem ehemaligen Laptop Schnedls private und vor allem auch höchst sensible Daten rekonstruiert und im Arbeitsrechtsverfahren vorgelegt habe, so Duran. Diesbezüglich werde auf Unterlassung plus Beseitigung des widerrechtlichen Zustandes plus Schadenersatz geklagt, verbunden mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung. Es geht dabei etwa um Daten aus dem Steuerakt des ehemaligen KRAGES-Chefs.

Unterschiedliche Auffassungen über Privatnutzung

Diese datenschutzrechtliche Angelegenheit werde, da es sich um einen privaten Rechtsträger handle, vor einem Zivilgericht geltend gemacht. Den Laptop habe die KRAGES Schnedl zur Verfügung gestellt. Der damalige KRAGES-Geschäftsführer habe diesen auch privat benützen dürfen.

Ein Sprecher der KRAGES wies gegenüber der APA die Darstellung zurück, dass es eine Vereinbarung über die Mitnutzung des Firmen-Laptops durch Schnedl gegeben habe: „Eine solche Vereinbarung ist der KRAGES nicht bekannt“.

Datenlöschung erfolgte mit Spezialsoftware

Die Klage sei noch nicht zugestellt worden. Man könne daher nur auf die Ankündigung von Schnedls Anwalt reagieren. Es habe sich um einen Firmen-Laptop gehandelt. Hinsichtlich der Daten sei es immer nur um Unternehmensdaten gegangen, argumentierte der Sprecher.

Man habe mit Hilfe eines forensischen Gutachters versucht, festzustellen, welche Unternehmensdaten vom Server gezogen worden seien und vom ehemaligen Geschäftsführer unwiederbringlich gelöscht worden seien. Für ein gemeinnütziges und öffentlich finanziertes Unternehmen sei „eine derartige Vorgangsweise unumgänglich“. Die gelöschten Daten seien nach Ansicht der KRAGES „mit Hilfe einer Spezialsoftware“ entfernt worden.

Nächste Runde vor Arbeitsgericht

Um die Laptop-Daten ging es auch Dienstagvormittag beim dritten Prozesstag rund um die Entlassung Schnedls. Nach Ansicht der KRAGES soll der Ex-Geschäftsführer kurz vor seiner Entlassung Daten irreparabel gelöscht haben, ohne dass sie in der Form am Server des Unternehmens gespeichert wären. Schnedl erklärte dazu, dass er auf seinem Laptop nur „redundante“ Daten entfernt habe, welche doppelt vorhanden gewesen wären oder keine Relevanz mehr gehabt hätten.

Thema war auch der Vertrag bezüglich MRT-Untersuchungen im Krankenhaus Oberwart. Die Rechtsvertretung der KRAGES wirft Schnedl vor, dass hier die Schwelle für eine Direktvergabe überschritten worden wäre. Die Vergabe hätte somit wahrscheinlich einer europaweiten Ausschreibung bedurft. Laut dem Ex-Geschäftsführer war nicht zu erwarten gewesen, dass die Summe nach der Vergaberichtlinie überschritten werde. In so einem Fall hätte ihn die Finanzdirektion darauf hinweisen müssen. Zudem hätte es „Verträge in Millionenhöhe“ gegeben, bei denen er keine Ausschreibung gesehen hätte.

Die Richterin hatte zu Verhandlungsbeginn erneut auf die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs hingewiesen. Schnedls Anwältin Gerda Mahler-Hutter erklärte dazu, dass man zu Gesprächen bereit sei. Es sei aber „niemand an uns herangetreten. “

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