E-Bikes: Vorsicht bei Geschwindigkeit
60 Prozent der verkauften Fahrräder waren heuer bereits Elektrofahrräder - kurz E-Bikes. Die Elektrofahrräder werden gerne für Radausflüge genutzt und sind längst keine Frage des Alters mehr, erklärte Fahrradhändler Philipp Waldherr. „E-Bikes borgt sich eher die ältere Generation aus. Jetzt kommen auch schon 25 Zoll-Kinderräder als E-Bike“, so Waldherr.
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Bei einem E-Bike unterstützt ein Elektromotor beim Treten - wenn man eine Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde erreicht hat, schaltet sich der Hilfsantrieb aus, sagte der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Stefan Mann.
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„Bis 25 Kilometern pro Stunde, oder 600 Watt, gilt es als Fahrrad. Wenn es schneller ist, oder mehr Watt hat, dann gilt es bereits als Moped, ein Motorfahrrad. Wenn es noch schneller als 45 Kilometern pro Stunde ist, ist es bereits ein Motorrad, dafür braucht man einen Motorradführerschein. Natürlich muss man ein Moped oder Motorfahrrad auch dementsprechend versichern“, so Mann.
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Schnellere E-Bikes gelten als Moped
Legt man sich also ein leistungsstärkeres E-Bike zu, ist zu beachten, dass man einen Führerschein, ein Kennzeichen und eine Versicherung braucht - und man müsse beachten, dass sich wie mit einem Moped zu verhalten hat - zum Beispiel darf man mit dem Motorfahrrad nicht mehr auf dem Fahrradweg fahren, so Mann.
Außerdem muss ein Helm getragen werden - und zwar ein Mopedhelm, kein gewöhnlicher Fahrradhelm. Das alles gilt allerdings nur für motorgestützte Fahrräder - mit eigener Tretkraft kann so schnell gefahren werden wie man will.