Zur ORF.at-Startseite Übersicht

Abgelaufenes Pickerl: Vorsicht im Ausland

Wer mit einem abgelaufenen Pickerl am Auto ins Ausland fährt, kann Ärger bekommen. Gerade jetzt zur Urlaubszeit warnt der ÖAMTC vor Missverständnissen mit ausländischen Behörden.

Von saftigen Geldstrafen, abgenommenen Kennzeichen oder gar von verweigerter Einreise wird berichtet, weil am Pickerl ein abgelaufener Termin aufscheint und im Ausland für abgelaufen gehalten wird.

Böse Überraschungen in Osteuropa

Besonders in Ungarn, Tschechien und Polen erleben heimische Autofahrer immer wieder böse Überraschungen. Denn auch wenn die Überprüfung des Autos laut Pickerl schon fällig ist, in Österreich gilt ein gesetzlicher Toleranzzeitraum: Das Fahrzeug kann bis spätestens vier Monate nach Fälligkeit straffrei überprüft werden.

Keine Toleranzfristen in vielen Ländern

In vielen Ländern gelten allerdings andere oder gar keine Toleranzfristen, weshalb es immer wieder zu Missverständnissen im Ausland kommt. Dabei kann eigentlich nur jener Staat die Begutachtung sowie allfällige Strafen anordnen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Auf Nummer sicher gehen

Autofahrern wird empfohlen, auf Nummer sicher zu gehen und schon daheim zu überprüfen, ob das Ablaufdatum am Pickerl bis zur Heimreise nicht überschritten wird. Andernfalls solle man das Fahrzeug noch vor der Auslandsreise begutachten lassen